Rechtsprechung
BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Verfahrensrüge - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärung des Vorliegens einer drohenden Überschuldung - Prüfung der Überschuldung bei notwendigem Reparaturaufwand
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- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.11.2004 - 6 K 2301/99
- BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Danach wird, wenn nicht v o r dem Eigentumsverzicht die konkrete Beleihungsgrenze des Grundstücks in Erfahrung gebracht worden ist, die Prüfung der Überschuldung erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswerts abzüglich schon bestehender Verbindlichkeiten abweicht (stRspr seit Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ).Anhaltspunkte dafür, dass der bauliche Zustand des streitgegenständlichen Grundstücks derart schlecht war, dass der Zeitwert wesentlich unter dem Einheitswert lag (vgl. dazu Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 99), hat das Verwaltungsgericht nicht festgestellt.
Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird schon nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 VwGO genügenden Weise dargelegt, denn die Beschwerde zeigt keinen abstrakten Rechtssatz auf, mit dem das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - abgewichen wäre.
- BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung der Beschwerdeführer unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ). - BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88
Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung der Beschwerdeführer unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung der Beschwerdeführer unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ). - BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99
Überschuldung; Ermittlung der Überschuldung; Verbindlichkeiten unterhalb des …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Auf die konkrete Grundstückswertberechnung nach dem Mittelwertverfahren muss nur zurückgegriffen werden, wenn der Einheitswert nicht angegeben ist (Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5 S. 13).